Honorar
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92318 Neumarkt
Tel 0 91 81 . 48 76 2-0
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Honorar
Aufgrund des seit 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind die Anwälte verpflichtet vor Beginn der Beratung über die Art und ungefähre Höhe der durch die Beratung erstehenden Gebühren zu informieren. Diese Verpflichtung war bisher Selbstverständlichkeit.
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren auf der Grundlage von Gegenstandswerten berechnet. In verschiedenen sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in strafrechtlichen Angelegenheiten gibt es jedoch auch Betragsrahmengebühren, die streitwertunabhängig sind.
In verschiedenen Angelegenheiten ist eine adäquate Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes weder für Anwalt noch für den Mandanten angemessen, sodass es sich anbietet, auf der Basis von Stundenhonoraren abzurechnen.
Je nach Schwierigkeitsgrad und Tätigkeitsbereich liegen die Stundenhonorare zwischen € 150,00 und € 250,00 pro Rechtsanwalt.
Für einfach gelagerte, überschaubare Sachverhalte können selbstverständlich auch Pauschalen vereinbart werden.
Die Gebühren im Rahmen einer Erstberatung liegen bei höchstens € 190,00 plus 19 % Umsatzsteuer, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Die Höhe der Gebühren im Einzelfall ist von der Höhe des Gegenstandswertes bzw. vom Beratungsaufwand abhängig.
Wie eingangs erwähnt, ist eine umfassende Beratung der Auswahl der Vergütungsform selbstverständlich und gehört als Basisbestandteil zu unserer anwaltlichen Beratung dazu.